IP-Rechte und Unternehmenserfolg – ein kausaler Zusammenhang?

Wir sind überzeugt davon, dass die mit dem Schlagwort IP-Rechte bezeichneten immateriellen Werte geistigen Eigentums eine zunehmend wichtige Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg spielen, insbesondere für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Unsere weitreichende Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen aller Größenordnungen zeigt uns, dass eine kluge und gezielte Nutzung von geistigem Eigentum Unternehmen auf die Erfolgsspur bringen kann. Wir haben unmittelbar erlebt, wie IP-Rechte unseren Mandanten geholfen haben, attraktive Investitionen an Land zu ziehen und ihre hart erkämpften Markt- und Markenpositionen zu schützen.

Nicht nur wir haben diesen Zusammenhang zwischen der Nutzung von geistigem Eigentum und wirtschaftlichem Erfolg festgestellt. Ein gemeinsamer Bericht des Europäischen Patentamts (EPA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) liefert überzeugende Argumente für diese Korrelation.

Die zentrale Frage des Berichts lautet: Sind Unternehmen, die IP-Rechte nutzen, erfolgreicher als solche, die dies nicht tun?

Spoiler: Die Antwort lautet wohl „Ja„. Allerdings bedeutet Korrelation nicht notwendigerweise Kausalität, und man sollte grundsätzlich zurückhaltend darin sein, voreilig Kausalitäten herzustellen. In dem Bericht wird aber auch nicht behauptet, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Unternehmensleistung und dem Besitz von IP-Rechten besteht. 
Die Autoren analysierten die Unternehmensleistung und die Angaben zu IP-Rechten von über 127 000 Unternehmen aus den 27 EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich. Die ökonometrische Analyse und insbesondere die potenziellen Auswirkungen von Variablen, für die die Daten keine Entflechtung zulassen, sind erwartungsgemäß komplex. Es besteht die systemische Gefahr, dass bestimmende Variablen ungewollt „ausgemittelt“ werden. Dennoch lassen sich dem Bericht interessante und überzeugende Schlussfolgerungen entnehmen, die, wie bereits erwähnt, mit der entsprechenden Portion Vorsicht zu verstehen sind.

Das zentrale Ergebnis des Berichts ist, dass:

„[...] das Eigentum an IP-Rechten, insbesondere von Patenten, Marken und Designs, in engem Zusammenhang mit einer verbesserten Wirtschaftsleistung eines einzelnen Unternehmens steht. Dieser Zusammenhang ist bei KMU besonders stark ausgeprägt.“

Der Bericht enthält eine Reihe von Metriken, die diese Aussage untermauern.
Der Umsatz pro Mitarbeiter ist bei Unternehmen, die IP-Rechte (Patente, Marken oder Geschmacksmuster, national oder europäisch) besitzen, im Durchschnitt 20 % höher als bei Unternehmen, die keine IP-Rechte besitzen. Der Umsatzaufschlag ist je nach Schutzrecht unterschiedlich:

  • Patentinhaber bei 36,3 %,

  • Inhaber von Designs bei 32,2 % und

  • Markeninhaber bei 20,9 %.

Diese Beziehung ist bei kleineren und mittleren Unternehmen besonders ausgeprägt. KMU, die IP-Rechte besitzen, haben einen um 68 % höheren Umsatz pro Mitarbeiter als KMU, auf die dies nicht zutrifft. Im Vergleich dazu ist der Umsatz pro Mitarbeiter bei Großunternehmen, die IP-Rechte besitzen, um 18 % höher als bei Unternehmen, die keine IP-Rechte besitzen.

Die von den Inhabern von IP-Rechten gezahlten Löhne sind im Durchschnitt 19,3 % höher als die von Nicht-Inhabern gezahlten. Auch hier ist der Aufschlag je nach Schutzrecht unterschiedlich:

  • Patentinhaber mit 52,6 %,

  • Inhaber von Designs mit 29,7 %, und

  • Markeninhaber mit 17,4 %.

Erwartungsgemäß sind Rechte auf europäischer Ebene bei allen drei Arten von Rechten des geistigen Eigentums (Patent, Marke und eingetragenes Muster) mit höheren Lohnaufschlägen verbunden als nationale Rechte.

Der Anteil derer, die IP-Rechte besitzen, unterscheidet sich zwischen KMU und Großunternehmen. Ein größerer Anteil der KMU (91,3 %) als der Großunternehmen (44,4 %) sind keine Eigentümer von IP-Rechten. Mit anderen Worten: Nur 8,7 % der KMU besitzen eines der drei in der Studie untersuchten Schutzrechte, aber 55,6 % der Großunternehmen.

Zudem hängt die Steigerung der Unternehmensleistung von der Art und Kombination der Schutzrechte ab. Die höchsten Zuwächse bei den Einnahmen pro Mitarbeiter gibt es für:

  • Inhaber von Marken und Designs mit 63 % und

  • Inhaber von Patenten, Marken und Designs mit 60 %.

Inhaber, die ausschließlich Markenrechte besitzen, haben 56 % höhere Einnahmen pro Mitarbeiter, Inhaber, die nur Patente besitzen, 43 %, und Inhaber, die nur Designs besitzen, 31 %.

Schlussfolgerungen

Der Bericht stellt zwar keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Unternehmensleistung und dem Besitz von IP-Rechten fest, aber er legt einen solchen Zusammenhang zumindest nahe. Es ist nicht schwer zu verstehen, warum das so sein könnte.

  • Rechte an geistigem Eigentum schützen in erster Linie die Marktposition, indem sie Wettbewerber ausschließen oder einschränken. Als Rechteinhaber ist man sich meist nicht einmal bewusst, ob und wann dies geschieht; schließlich kann man über beabsichtigte Aktivitäten von Wettbewerbern, die durch IP-Rechte verhindert werden, nur Mutmaßungen anstellen. Unabhängig davon kann ein Unternehmen, das IP-Rechte besitzt, einem geringeren Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein, weil Wettbewerber vom Markt oder von der Nachahmung der Unternehmensleistung abgehalten werden.

  • IP-Rechte können dem Eigentümer zusätzliche Einnahmequellen verschaffen, zum Beispiel durch Lizenzvereinbarungen oder den Verkauf seiner IP-Rechte.

  • IP-Rechte können ein Beleg für Innovationsfähigkeit und kreative Aktivität sein. Mit anderen Worten, in einem solchen Unternehmen wird daran gearbeitet, dass das gesamte geistige Potenzial eines Unternehmens nicht nur in den Köpfen der Mitarbeiter schlummert. IP-Rechte können daher als Nachweis und Abbild der Innovationsfähigkeit angesehen werden. Ferner stellen IP-Rechte einen übertragbaren Wert dar. Beide Aspekte können z. B. bei der Sicherung von Investitionen wichtig sein.

Andererseits ist es unwahrscheinlich, dass die bloße Erlangung von IP-Rechten eine Steigerung der Unternehmensleistung nach sich zieht. Wir empfehlen nicht, ein IP-Portfolio allein aufgrund dieser Erwartung aufzubauen. Wahrscheinlicher ist, dass die Herangehensweise des Unternehmens, das sich mit IP-Rechten auskennt, und die Vorteile, die sich aus den IP-Rechten ergeben, die Weichen auf Erfolg stellen.

Wir können aber auch den Besitz von IP-Rechten als stellvertretende Metrik von etwas anderem betrachten, etwas weniger Greifbarem, aber dafür nicht weniger Wichtigem. Zum Beispiel:

  • Vollständige Erfassung und Schutz der geistigen Leistungen Ihrer Mitarbeiter.

  • Aufbau eines IP-Portfolios, das mit Ihren Unternehmenszielen übereinstimmt und diese schützt, wobei sich die verschiedenen IP-Rechte ergänzen, um maximale Wirkung zu erzielen.

  • Sicherung von Investitionen (und daraus resultierende Wachstums- und Leistungssteigerungen) durch die Nutzung von IP-Rechten zum Nachweis des erreichten und zukünftigen Geschäftspotenzials.

Über diese Faktoren, so abstrakt sie auch sein mögen, sollte man nachdenken, und man sollte sie analysieren, ausarbeiten und verfeinern. Erfahren Sie im Gespräch mit uns, inwieweit IP-Rechte für Ihr Unternehmen hilfreich sein könnten. Wenn dies der Fall ist, können wir gemeinsam untersuchen, wie Sie ein IP-Portfolio aufbauen und dieses nutzen oder verfeinern können. Das IP-Portfolio sollte Ihr Unternehmen widerspiegeln und Sie in die beste Position versetzen, um von all Ihren Vermögenswerten umfassend zu profitieren.

Authors

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Dan Thornton

Dan is a Partner and Patent Attorney at Mewburn Ellis. He works on all aspects of the patent application process in the mechanical, electronics, and engineering sectors. This includes patent drafting and prosecution. Dan is also experienced in providing freedom to operate opinions and the freedom to operate process.

Email: dan.thornton@mewburn.com

Urs Ferber author

Urs Ferber

Urs hat Erfahrung mit dem Entwurf von Patenten und deren Verfolgung vor dem Europäischen Patentamt und dem Deutschen Patent- und Markenamt, hauptsächlich im Bereich Engineering und des Medizintechnologie-Sektors. Er vertritt regelmäßig Mandanten in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt und dem Deutschen Patent- und Markenamt. Urs hat ein besonderes Interesse an Optik und Mikroskopie.

Email: urs.ferber@mewburn.com